Pressemitteilung der BEVKi zur Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und
Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren.

10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren – wird dem realen Anspruch nicht gerecht. Die BEVKi kritisiert den Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bezeichnet die Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren als einen wichtigen Meilenstein für Familien. Mit der gesetzlichen Regelung sollte jedes Kind die Chance erhalten, von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu profitieren. Gleichzeitig werden die Eltern unterstützt und vorrangig Mütter haben schneller die Möglichkeit in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren.

Leider zeige sich derzeit eine dramatische Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden.

 

Pressemitteilung 10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert