Pressemitteilung der BEVKi zur Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren. 10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren – wird dem realen Anspruch nicht gerecht.
Stellungnahme zum Entwurf des BMFSFJ zur Umsetzung einer Europäischen Garantie für Kinder in Deutschland.
Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege (BEVKi) hat die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wahrgenomen. Die BEVKi ist davon überzeugt, dass die institutionelle Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege als Teil der
Mitzeichnung des Aufrufs: „Kitas müssen die Rechte der Kinder schützen!“
Im Jahr 2000 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt: „Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 Abs. 2 BGB). Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. In Kitas erleben Kinder