Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2020 fordert die BEVKI Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege erneut die Aufnahme der Kinderrechte ins deutsche Grundgesetz.

Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die Rechte des Kindes verabschiedet (UNKinderrechtskonvention). Durch ihre Unterschrift haben 194 Staaten sich verpflichtet, die Rechte der Kinder zu schützen. Nach mehr als 30 Jahren ist dieses internationale Recht immer noch kein Bundesrecht. Es ist längst überfällig, Kindern dieses Recht gesetzlich zuzusprechen.

Aktuell haben Kinder zwar Menschenrechte, jedoch nicht die umfänglichen staatsbürgerlichen Grundrechte. Dabei ist gerade der Vorrang des Kindeswohls unverzichtbar.

In den 54 Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention wurde u. a. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Bildung und Ausbildung, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, das Recht auf eine Familie und ein sicheres Zuhause festgehalten.

Um diese und weitere Rechte zu stärken und sicherzustellen, dass alle Kinder gemäß dieser Bestimmungen auch leben können, fordern wir als Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege die Verankerung der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz! Wir müssen heute für unsere demokratische Zukunft sorgen.

PM: Kinderrechte ins Grundgesetz

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