Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem 1. August 2026 erweitert werden. Künftig sollen auch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII , sowohl von öffentlichen als auch von anerkannten freien Trägern, während der Schulferien als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden.
Damit reagiert die Bundesregierung auf die wachsenden Herausforderungen beim Ausbau verlässlicher Ganztagsangebote. Insbesondere in den Ferienzeiten wird deutlich, wie wichtig flexible und vielfältige Betreuungsformen sind. Jugendarbeit bietet hier nicht nur eine notwendige Entlastung für Familien, sondern auch Räume für Erholung, Selbstorganisation und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern.
Die BEVKi begrüßt diesen Schritt grundsätzlich, prüft den Entwurf jedoch kritisch im Hinblick auf Qualitätssicherung, Kinderschutz, Verbindlichkeit und die tatsächliche Umsetzbarkeit in der Praxis. Familien brauchen nicht nur ein quantitativ ausreichendes Angebot, sondern auch qualitativ hochwertige Betreuung, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert.
Unsere Stellungnahme zeigt auf, welche Chancen wir in der Einbindung der Jugendarbeit sehen und wo Nachbesserungen dringend erforderlich sind, um den Anspruch von Kindern und Familien wirklich einzulösen.
