Mehr Chancengerechtigkeit für ALLE Kinder kostet mehr Geld!

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bekräftigt ihre Forderung nach mehr Investitionen in die frühkindliche Förderung. Der BEVKi-Vorstand ist enttäuscht über den Bundestagsbeschluss zum Kita- Qualitätsgesetz und erwartet insgesamt mehr Wertschätzung gegenüber Familien und dem System der Kindertagesbetreuung. Wer den Rechtsanspruch beschließt, müsse auch die entsprechenden Mittel für eine bestmögliche Qualität und den gebührenfreien Zugang für jedes Kind bereitstellen.

Ein Bundesqualitätsgesetz mit kostenlosem Zugang zu einem Betreuungsplatz inklusive Verpflegung, erfordert nach Schätzungen aus der letzten Legislaturperiode mindestens 15 Mrd. pro Jahr. Katharina Queisser mahnt: „Vor diesem Hintergrund geht der gestrige Beschluss der Koalition leider nicht weit genug. In Zeiten von massivem Fachkräftemangel in ganz Deutschland und exorbitant steigenden Kosten für Familien besteht dringender Handlungsbedarf.“

Gerade deshalb sei die Reduzierung der Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren im KiQuTG den Familien im Land nicht zu vermitteln. Dass nicht einmal die verpflichtende Staffelung nach Einkommen, Kinderanzahl oder Betreuungsumfang nun Einzug in das Kita- Qualitätsgesetz gefunden hat, verdeutliche, welch geringe Wertschätzung Familien entgegengebracht wird. Familien haben per se schon deutlich höhere Kosten im Vergleich zu Erwachsenen ohne Kinder und werden trotzdem weiterhin zusätzlich belastet – oftmals sogar, ohne die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit vollumfänglich nutzen zu können.

„Qualitative Verbesserung setzen ausreichend pädagogische Fachkräfte voraus. Diese fehlen jedoch, was aus unserer Sicht von der Politik kaum berücksichtigt wird. Für ausreichend Personalreserven zur Abdeckung von Urlaub, Fortbildung, Krankheit und mittelbare pädagogische Arbeit, müssen nun alle Akteure an einem Strang ziehen, um gute Lösungen zu finden. Das muss das Gebot der Stunde sein.“ meint Yvonne Leidner.

Und Sören Gerulat weiter: „Immer noch die Qualität gegen Gebührenentlastung auszuspielen, ist in Zeiten von Platzmangel, reduzierten Betreuungsumfängen und Qualitätsverlusten aufgrund des Fachkräftemangels fast schon zynisch. Die Qualität wird sich also in den nächsten Jahren nicht erhöhen, die Eltern werden aber auch nicht weiter entlastet, um die Teilhabe zu verbessern. Muss das KiQuTG eventuell noch nachträglich umbenannt werden?“

Dr. Asif Stöckel-Karim gibt zu bedenken, dass zudem der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagespflege oder Kita weiterhin für viele Familien eher auf dem Papier bestehe als in Form von Plätzen: „Der Rechtsanspruch auf hochwertige und bedarfsgerechte frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung ist derzeit vergleichbar mit dem Rechtsanspruch auf ein Einhorn- man hat ihn zwar, aber er nützt nichts, weil er nicht umgesetzt werden kann.“

Abschließend bedauert Irina Prüm das Enden des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach- Kitas“: „Gerade in Zeiten der Zuwanderung aufgrund von Krieg und anderen Krisen, sollte dieses Programm verstetigt werden. Allerdings nicht zulasten des Kita-Qualitätsgesetzes, wie es derzeit der Fall ist, sondern durch zusätzliche Bundesmittel, die auch eine Erweiterung des Programmes auf alle Kitas zulassen. Sprache ist der Schlüssel zur Welt und der Grundstein für gesellschaftliche Teilhabe und erfolgreiche Bildungsbiografien.“

Die BEVKi erwartet parallel zum Beschluss des Gesetzes, eine Fachkräfteoffensive mit breit angelegter Image-Kampagne für den Beruf der pädagogischen Fachkraft. Fachkräfte sind die Voraussetzung für wahrnehmbare Qualitätssteigerungen, weshalb dringend eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Erleichterung bei Quereinstiegen ohne Qualitätsverlust und die Vollfinanzierung von Umschulungen notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Vorstand der BEVKi
Sören Gerulat, Yvonne Leidner, Irina Prüm, Katharina Queisser und Dr. Asif Stöckel-Karim

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Pressemitteilung der Bundeselternvertretung BEVKi zum Beschluss des Kita-Qualitätsgesetzes

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