Wir begrüßen den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 12.-13.05.2022 in Berlin und freuen uns, dass Qualitätsentwicklung mit der Einführung von gebührenfreiem Zugang zu frühkindlicher Bildung umgesetzt wird.
Der Bund schafft mit dem Gute-Kita-Gesetz die Grundlage für einen Chancengerechteren Zugang zu Bildung für alle Kinder. Die aktive Beteiligung der Eltern im Evaluationsprozess ist unabdingbar. Eltern sind der wichtigste Stakeholder im System. Daher halten wir vor allem die Einberufung der AG-Akteure für eine sinnvolle Entscheidung, da hier auch die Eltern zu Wort kommen können.
Uns Eltern ärgert es jedoch, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Gesetzentwurf vorgelegt wurde, der die Beitragsfreiheit und die stetige Qualitätsentwicklung zusammen voranbringt. Eine Weiterfinanzierung und Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen für die frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung ist in unseren Augen indiskutabel. Die Fortführung der Beteiligung des Bundes sollte gesetzlich dauerhaft verankert werden und die Basis für die Etablierung von Qualitätsstandards bilden.
Das Gute-Kita-Gesetz muss mit allen Handlungsfeldern, inklusive Gebührenfreiheit fortgeführt werden. Qualitätsverbesserung und mehr Teilhabe-Chancen für alle Kinder sind unser Ziel. Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit beginnt im Bereich frühkindliche Bildung und zahlt sich auf lange Sicht für uns alle aus.
Veröffentlicht von Stéphane Lacalmette

