Stellungnahme der Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) zur Fortführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Gute-KiTa-Gesetz)

„Gut ist KiTa, wenn die Kleinsten die größte Rolle spielen“ (Quelle).

„Denn Investitionen in die frühe Bildung unserer Kinder sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes“ (Quelle, Seite 2).

Diese und ähnliche Zitate sind auf der Homepage und entsprechenden Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Familien, Frauen, Senioren und Jugend zu lesen.

Ein Ziel der letzten Bundesregierung war es, die Kindertagesbetreuung überall in Deutschland weiterzuentwickeln. Durch das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz ist der Bund seiner Verantwortung für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung konsequent nachgekommen , indem er sich an den Kosten für Weiterentwicklungen und der Verbesserung der Teilhabe beteiligt. Das Gute-KiTa-Gesetz erhielt großen Zuspruch durch alle Akteur*innen, die finanzielle Unterstützung des Bundes wurde einvernehmlich in länderspezifischen Verträgen verankert. Der Evaluationsprozess hat gezeigt, wie positiv sich die Beteiligung des Bundes auswirkt, weshalb das Gute-Kita-Gesetz auch gemäß Koalitionsvertrag (Seite 95) fortgeführt und Ende der Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards überführt werden soll .

Für die BEVKi als bundesweite Interessensvertretung der Eltern von Kindern in Kindertagesbetreuung ist es daher weder nachvollziehbar noch akzeptabel, dass Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für die neue Bundesregierung nun offenbar doch eine eher untergeordnete Rolle spielen und die Investitionen in den Bereich der frühkindlichen Bildung scheinbar nicht mehr als Investition in die Zukunft unseres Landes gesehen werden.
Denn wie wäre es sonst zu erklären, dass zwar momentan beteuert wird, dass der Bund die Qualität der Kinderbetreuung weiter verbessern möchte, es jedoch noch keine konkreten Zusagen für eine Weiterfinanzierung des Gute-KiTa-Gesetzes ab 2023 gibt? Warum wird darüber spekuliert, Handlungsfelder zu reduzieren, obwohl die Länder, teilweise in einem intensiven Beteiligungsprozess mit allen Kooperationspartner*innen im Land, diese Maßnahmen für die Gegebenheiten vor Ort als sinnvoll, wichtig und zielführend erachtet haben?

Warum wird immer noch hinterfragt, ob eine finanzielle Entlastung der Eltern bis hin zur Gebührenfreiheit notwendig wäre, obwohl Familien bundesweit bis zu 12,9% ihres Nettoeinkommens aufbringen mussten bzw. müssen (Quelle, Seite 7)?
Die Diskussion „Qualitätsverbesserung oder Gebührenfreiheit“ muss endlich ein Ende haben! Beides muss möglich sein, denn Elternentlastung stärkt die Teilhabe und ist damit ein eindeutiges Qualitätsmerkmal der Kindertagesbetreuung. Siehe Abbildung unten.

Die Corona-Pandemie hat zuletzt eindrücklich gezeigt, wie wichtig qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowohl für Kinder als auch für ihre Familien sind und wie sehr Familien zunehmend finanziell belastet werden. Der Bund ist der größte Profiteur von einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Förderung (Quelle, Seite 30), daher ist seine weitere Beteiligung an der Finanzierung nur folgerichtig. Zudem hat der Bund den Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder der Kindertagespflege gesetzlich verankert, der allerdings ein leeres Versprechen bleibt, wenn nicht auch Qualitätsentwicklung und Teilhabe finanziell abgesichert werden.

Die BEVKi unterstützt uneingeschränkt den Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 12. und 13. Mai 2022, mit dem die nahtlose Fortführung der Förderung durch Bundesmittel gefordert wird und die somit auch der Empfehlung des ersten Evaluationsberichts zur Weiterentwicklung des Gute-KiTa-Gesetzes folgt.
Sollten die Handlungsfelder oder gar die finanziellen Mittel reduziert werden, befürchtet die BEVKi einen Qualitätsverlust vor Ort in den Einrichtungen zulasten der Kinder und ihrer Familien.
Werden alle Maßnahmen fortgeführt, wenn die Mittel des Bundes am Ende der Vertragslaufzeit entfallen?

Teilweise würde zwar der Status Quo erhalten bleiben, da die Gelder und Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes per Landesgesetz in der KiTa-Finanzierung verankert wurden, zusätzlich notwendige Verbesserungen könnten dann jedoch nicht umgesetzt werden.
Daher muss das Gute-KiTa-Gesetz mit allen Handlungsfeldern inkl. der finanziellen Entlastung der Eltern fortgeführt werden und die Bundesmittel auf ca. 15 Mrd. Euro (Quelle) pro Jahr erhöht werden.

Im weiteren Fortführungsprozess des Gute-KiTa-Gesetzes ist außerdem eine intensive Beteiligung der Eltern unabdingbar. Auf Bundesebene ist die BEVKi die Interessenvertretung der Eltern von über 5 Mio. Kindern in Deutschland und daher eine wichtige Expertin und Akteurin für Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung für ALLE Kinder. Die BEVKi ist daher im aktuellen und in zukünftigen Gesetzgebungsprozessen einzubinden. Auf Länderebene stehen zusätzlich kompetente Elternvertretungen zur Verfügung, die ebenfalls beteiligt werden müssen.

Nur wenn alle Akteure gemeinsam und konstruktiv zusammenarbeiten, können Kompetenzen und unterschiedliche Perspektiven gebündelt werden, damit die Kleinsten wirklich die größte Rolle spielen.Kreislauf Rechtsanspruch/Qualität/Gebührenfreiheit der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung.

Qualitätsverbesserung und Möglichkeit zur Teilhabe an frühkindlicher Förderung sind kein „nice to have“, sondern zwingend erforderlich, um Chancengerechtigkeit für ALLE Kinder in Deutschland zu erreichen und dadurch positive Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft zu schaffen.

SN_GKG_2022.06.10

Stellungnahme der BEVKi zur Fortführung des Gute-KiTa-Gesetzes

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