BVKJ und BEVKi befürchten weitere Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen durch Testregime an Kindergärten und Schulen

Köln/Berlin, 07. September 2022. Der Deutsche Bundestag wird morgen am Donnerstag, dem 8. September 2022, das COVID-19-Schutzgesetz beschließen. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) als auch die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) hatten bereits im Vorfeld jene Maßnahmen kritisiert, die Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten Kindergarten und Schule einschränken, während für Erwachsene in der Freizeit- und Arbeitswelt keine vergleichbaren Einschränkungen vorgesehen sind.

Besonders schwerwiegende Einschränkungen, die der Regierungsentwurf zunächst beinhaltet hatte, wurden mit der finalen Fassung bereits abgemildert. Doch insbesondere ein Kritikpunkt bleibt für BVKJ und BEVKi bestehen: die Pflicht zu einem Schnelltest in Kindergärten und Schulen bei leichten Schnupfensymptomen. Denn das hätte zur Folge, dass Kinder unter Umständen wochenlang täglich vor dem Besuch der Gemeinschaftseinrichtung getestet werden müssten.

Katharina Queisser, Sprecherin der BEVKi, erklärt: „Für uns Eltern ist es selbstverständlich, dass ein krankes Kind in der familiären Umgebung am besten gesund wird. Ein verpflichtendes Freitesten, so wie es im aktuellen Infektionsschutzgesetz angedacht ist und das NUR die Kinder in unserer Gesellschaft betrifft, ist für die Kinder, Eltern, Familien und Fachkräfte unnötig und belastend im Lebens- und Arbeitsalltag.“

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ, betont: „Wir haben empfohlen, COVID-19 nicht in die Liste der unter § 34 Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten aufzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt der Pandemie ist COVID-19 mit Influenza und RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) vergleichbar. Beide sind zu Recht nicht Teil dieses Kataloges, der dazu dient, schwere Infektionskrankheiten mit besonders hohem Gefährdungspotential für Kinder zu enumerieren. Insofern ist COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich anders zu kategorisieren.“

Eine Regelung, die Kindern und Jugendlichen bei milden Krankheitssymptomen ein besonderes gesetzliches Testregime abverlangt, oder sie auf andere Weise anders behandelt als Erwachsene, ist aus medizinischer Sicht nicht sachgerecht. „Wenn Kinder oder Jugendliche ernsthaft krank sind, sollten sie nicht in die Schule oder den Kindergarten gehen. Hier unterscheidet sich COVID-19 jedoch nicht von den Erkältungskrankheiten, bei denen in den Schulen und Kindergärten seit je her ein verantwortungsvoller Umgang selbstverständliche Praxis ist“, so Fischbach.

Stéphane Lacalmette, Sprecher der BEVKi, ergänzt: „Ein tägliches systematisches Testen von Kindern mit laufenden Nasen, aber ohne weitere Krankheitssymptome, empfinden wir ebenfalls als einen unangemessenen Eingriff für das Kind. Wir halten es für sinnvoller, dass jede Familie ausreichende kostenlose, niedrigschwellige Testangebote zur Verfügung gestellt bekommt.“

Weitere Informationen:

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Der BVKJ ist die berufliche Interessenvertretung der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland. Mit unseren rund 12.000 Mitgliedern aus Praxen, Kliniken und dem öffentlichen Gesundheitswesen setzen wir uns aktiv für die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen ein.

Kontakt:

Telefon: 0221/68909‐0

E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de

Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)

Die BEVKI ist die gesetzlich verankerte Bundeselternvertretung der Kinder in frühkindlichen Bildungseinrichtungen. Sie vertritt die Interessen der Eltern und ihrer Kinder gegenüber Politik, Verwaltung, Erziehungs- und Kooperationspartner*innen und gibt ihnen eine gemeinsame Stimme. Sie ist das Sprachrohr aller Landesverbände gegenüber dem Bund und setzt sich für die Stärkung der Kinderrechte und der Mitwirkungsrechte der Eltern ein.

Kontakt:

Julia Kissel

Telefon: 030/69 80 77 232

E-Mail: Julia.Kissel@bafza.bund.de

2022.09.07_IfSG_PM_BVKJ+BEVKi_Final

Gemeinsame Pressemitteilung des BVKJ und der BEVKi zum Gesetzenwurf IfSG 09.2022

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