Im Jahr 2000 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt: „Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 Abs. 2 BGB). Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. In Kitas erleben Kinder unterschiedliche Formen von Alltagsgewalt: Zum Beispiel Zwang, etwa wenn sie etwas kosten oder aufessen sollen. Wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn sie beschämt oder bestraft werden. Auch Schimpfen, Anschreien oder grob am Arm packen ist übergriffig.

In den letzten Tagen gingen mehrere Berichterstattungen zum Thema Fehlverhalten und Gewalt in Kitas durch die Medien. Kitas sind gut für Kinder, wenn die Kitas gut sind. Wir befürchten aber, dass auch Grenzüberschreitungen zum alltäglichen Kitaleben von Kindern gehören. Wir solidarisieren uns mit den Kindern und fühlen uns verpflichtet, die Gelegenheit der öffentlichen Aufmerksamkeit zu nutzen, um für den Schutz der Rechte von Kindern einzutreten und pädagogische Fachkräfte zu stärken.

An sicheren Orten sind die Rechte von Kindern insgesamt geschützt. An sicheren Orten erleben Kinder Selbst- und Mitbestimmung, können ihre Persönlichkeit voll zur Entfaltung bringen und sind vor Diskriminierung und Grenzüberschreitung geschützt.

Der komplette Text mit den Unterzeichnenden ist hier zu finden:

Aufruf-Kitas-muessen-die-Rechte-der-Kinder-schuetzen

Mitzeichnung des Aufrufs: „Kitas müssen die Rechte der Kinder schützen!“

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