Der Fachtag der BEVKi am 11.05.2019 mit knapp 100 Teilnehmenden in den Räumen des Berliner Kita-Trägers FIPP e. V. hatte die Partizipation von Kindern und Eltern im Fokus. Hierzu gab es fünf Vorträge und zwei Kinderworkshops zum Thema „Mein perfekter Kita-Tag“.
Nach der Begrüßung durch die BEVKi-Sprecher_innen und die Vorstandsvorsitzende des Landeselternausschusses Kita Berlin folgten Grußworte der Berliner Staatssekretärin für Jugend Sigrid Klebba, die besonders die Rolle und Wichtigkeit von Eltern in der Kita betonte und den anwesenden Eltern und Elternvertreter_innen für ihre ehrenamtliche Arbeit dankte.
Inhaltsverzeichnis
Milena Lauer – „Gesundes Aufwachsen – Verschiedene Perspektiven, Gemeinsame Verantwortung
Den erste Vortrag mit dem Titel „Wer weiß was gut für (m)ein Kind ist? – Wie Partnerschaft zwischen Pädagog*innen und Familien gelingen kann“ hielt Dr. Christa Preissing, Direktorin des Berliner Kita-Instituts für Qualitätsentwicklung (BeKi), Präsidentin der Internationale Akademie Berlin und Autorin verschiedener Bildungsprogramme. Sie hob zwei wichtige Grundvoraussetzung hierfür hervor:
1. Familien und ihr engeres soziales Umfeld sind für die Sozialisation der Kinder von herausragender Bedeutung
2. Kinder und Familien brauchen Ergänzung und Unterstützung durch öffentlich geförderte pädagogische Institutionen: Kitas, Kindertagespflege, Familienzentren, Schulen
Wichtig für eine gelingende Partnerschaft ist, die gegenseitige Anerkennung, dass Eltern Expert_innen für die Lebenssituationen ihrer Kinder und Pädagog_innen Expert_innen für die konzeptionelle Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit sind und beide Seiten dabei die Kinderrechte achten.
Dr. Preissing betonte, dass Vorurteile auf beiden Seiten durchaus normal sind und dabei helfen Menschen und Situationen einzuordnen. Um Vorurteile aufzuheben, braucht es Austausch und Dialog. Kommunikation ist wichtig, um Missverständnisse und andere Stolpersteine zu vermeiden. Ein Mittel sind hierbei die ein- bis zweimal pro Jahr stattfindenden Entwicklungsgespräche. So kann Verständnis für die jeweils andere Seite entstehen und man gelang zur Sicht auf Gemeinsamkeiten im Interesse und zum Wohl des Kindes. Auch die Beteiligung von Kindern, Eltern/Familien, die Klärung von Zuständigkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten, ein klares Konzept für den Umgang mit Beschwerden von Kindern, von Eltern und von Fachkräften ist ebenfalls hilfreich. Die Erstellung und Umsetzung eines solchen Konzeptes ist Aufgabe für Kitaleitung und Kita-Träger unter Beteiligung aller relevanter Gruppen.
Es sollen jedoch nicht nur die Erwachsenen entscheiden, was gut für die Kinder ist, sondern diese Verantwortung soll und muss mit den Kindern geteilt werden. In der Praxis haben sich zum Beispiel Kita-Verfassungen bewährt, die mit den Kindern verfasst wurde. So etwas kann auch für und mit Eltern erstellt werden.
Die gezeigte Präsentation finden Sie unter http://www.bevki.de/wp-content/uploads/2019/06/Dr.-Christa-Preissing-Wer-weiß-was-gut-für-mein-Kind-ist-Wie-Partnerschaft-zwischen-Pädagog_innen-und-Familien-gelingen-kann-2019-05-11.pdf
Der folgende Vortrag mit dem Titel „Gesundes Aufwachsen – Verschiedene Perspektiven, Gemeinsame Verantwortung“ von Milena Lauer aus dem Berliner Kita-Instituts für Qualitätsentwicklung (BeKi) knüpfte an den Vortrag von Dr. Preissing an.
Frau Lauer führt aus, dass Kindern eigene Entscheidungen vor allem in Gesundheitsfragen häufig abgesprochen werden. Das verhindert jedoch, dass Kinder selbst Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. Kinder lernen von unterschiedlichen Personen und auf verschiedenen Wegen, was gesund ist.
Gesundes Aufwachsen gelingt, wenn man den Kindern „lustvolle Erlebnisse“ schafft. Körperliches Wohlbefinden (Ernährung, Bewegung, Zähneputzen), seelischen Wohlbefinden (Umgang mit Gefühlen, Erholung) und soziales Wohlbefinden (Zugehörigkeit, Bindung) soll positiv verknüpft werden. So können Kompetenzen für die eigene Gesundheit geschaffen werden.
Familienkultur und Kita-Kultur können sich ihren Ritualen und Regeln unterscheiden. Daher ist es wichtig, dass sich Eltern und Kitas austauschen, um gleiche Botschaften zu erhalten und zu sehen, dass die Familienkultur auch in der Kita Wertschätzung erfährt. Als Beispiel gab es eine Murmelgruppe zum Thema „Brotbox“ und den Fragen: Was bedeutet für Sie „gesunde“ Ernährung?, Woher wissen Sie, was „gesund“ ist?, Was erwartet die Kita von Ihnen?, Wie beteiligen Sie Ihr Kind?, Essen Sie selbst „gesund“? und Warum packen Sie Ihrem Kind (keine) Schokolade ein?
Die Vorstellung der Zusammenfassung der Murmelgruppen verdeutlichten, dass es hier vielfach noch Bedarf für eine bessere Abstimmung gibt, aber auch, dass nicht aus dem Auge verloren werden darf,
was das Kind sich wünscht und wie hier Kompromisse geschaffen werden können, damit es eben nicht zu einer Ausgrenzung der Kinder mit ihren Bedürfnissen kommt.
Frau Lauer erklärte die vielen unterschiedlichen Einflussfaktoren, die es außerhalb der Familie und Kita noch gibt und die ebenfalls wichtig für gesundes Aufwachsen sind.
In den Bundesländern gibt es Gesundheitszielprozesse mit Kindergesundheitszielen. In Berlin sind das Ernährung, Sprachentwicklung, Lebenskompetenzen, Bewegung, Zahngesundheit und Impfen. Diese Gesundheitsziele können in Berlin in Partizipation mit Eltern entstehen. Wer hierzu mehr wissen möchte, kann sich gern an Milena Lauer (lauer@ina-fu.org) wenden.
Die gezeigte Präsentation finden Sie unter http://www.bevki.de/wp-content/uploads/2019/06/Milena-Lauer-Gesundes-Aufwachsen-Verschiedene-Perspektiven-Gemeinsame-Verantwortung-2019-05-11.pdf
Den dritte Vortrag mit dem Titel „Das Gute-Kita-Gesetz und die Fachkräfteoffensive – auf dem Weg zu besserer Kindertagesbetreuung“ von Marion Binder, Leiterin der Referatsgruppe Bildung und Betreuung von Kindern und Leiterin des Referats 515 – Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern im Bundesfamilienministerium mit Bericht und Präsentation reichen wir später nach.
Prof. Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner, Rechtswissenschaftler und „Vater“ des SGB VIII stellte uns im vierten Vortrag mit dem Titel „Kindestagesbetreuung in Deutschland – Entwicklungen-Akteure-Baustellen“ eine weitere Perspektive dar. Er verdeutlichte, warum es zu einer expansiven Entwicklung der Kindertagesbetreuung kam. Die Gründe sind vor allem in der verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Erleichterung der Entscheidung der Partner für Kinder, der Bildung von Anfang an (Kindheit als lernfähigste Lebenszeit) und weiteren sozial- und integrationspolitischen Ziele zu finden. Dementsprechend haben sich die Ausgaben der öffentlichen Hand für Kindertagesbetreuung seit 2000 verdreifacht. Jedoch ist der Anteil des Bundes an der Finanzierung kaum gestiegen. Die Hauptlast tragen Gemeinden, Länder und Eltern.
In einer Zeittafel stellt Prof. Wiesner die Entwicklungen und Veränderungen der Rechtsgrundlagen für die Kindertagesbetreuung im SGB VIII vor.
In der Beschreibung des bundesrechtlichen Status quo führte er aus, dass ein Rechtsanspruch des Kindes auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) gilt, die Finanzierung von Tageseinrichtungen das Landesrecht (§ 74a SGB VIII) regelt und für die Inanspruchnahme von Kitaplätzen Elternbeiträge festgesetzt werden können, die allerdings – ab dem 1.8.2019 – sozial gestaffelt sein müssen (§ 90 Abs.1 und 3 i.d.F des Gute-KitaG).
Nach einem kurzen Exkurs zur Verteilung der Trägerschaft in Deutschland und dem Hinweis auf die Statistik, dass der Anteil der öffentlichen Träger bei rund 33% liegt und innerhalb des breiten Spektrums freier Träger der Anteil privatgewerblicher Träger steigt, stellt uns Prof. Wiesner die unterschiedlichen Formen der Kitafinanzierung in den Ländern vor. Während der Bund beginnend mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz im Jahre 1992 sukzessive die Leistungsverpflichtungen im Bereich der Kindertagesbetreuung für die Kinder verschiedener Altersgruppen verschärfte, beanspruchten die Länder weiterhin die Zuständigkeit für Regelung der Finanzierung. Mit Einführung des Paragraphen 74 a ins SGB VIII hat der Bund kapituliert und den Ländern freie Hand bei den Finanzierungsmodalitäten im Bereich der Kindertagesstätten gelassen. Die Konsequenzen der Vielfalt sind auf der Seite der Leistungsberechtigten eine von Land zu Land bzw. von Ort zu Ort unterschiedliche Ausgestaltung der Kostenbeteiligung und auf der Seite der Leistungserbringer eine von Land zu Land unterschiedliche Finanzierung ihrer Leistungsangebote.
Dieses Finanzierungswirrwarr hat für die Eltern Konsequenzen mit Blick auf das in § 5 SGB VIII verankerte Wunsch- und Wahlrecht, z. B. wenn das Kind aus verschiedenen Gründen nicht in der Gemeinde am Wohnort betreut werden soll oder kann. Das Wunsch- und Wahlrecht ist nicht örtlich oder regional begrenzt, aber der (häufig praktizierten) Zuwendungsfinanzierung liegt der Gedanke der Gemeindebezogenheit (Standortbezogenheit) zugrunde.
Für die freien Träger sind die Anforderungen deutlich größer. Es gilt komplexe landesrechtliche Regelungen und unterschiedliche Kriterien für die Kindpauschalen zu beachten, verschiedene Finanzierungsquellen (Land, Kreis, Gemeinde) zu nutzen, die Probleme bei der Aufnahme „gemeindefremder Kinder“ zu lösen, Eigenanteile bei der Finanzierung zu erbringen und die Kostenbeiträge der Eltern als Aufgabe der Leistungserbringer zu erheben. Besonders durch die Erbringung von Eigenanteilen wird die Bereitschaft freier Träger zum Engagement in diesem Arbeitsfeld gemindert oder sogar genommen und damit faktisch in ihr Betätigungsrecht eingegriffen.
Als Zwischenfazit lässt sich ein großer Flickenteppich in Deutschland identifizieren, der durch bundeseinheitliche Regelungen zur Qualität der Tagesbetreuung, zur Beitragsfreiheit für die Eltern und leistungsgerechte Entgelte für die Freien Träger abgelöst werden sollte.
Prof. Wiesner erweitert seine Ausführungen zum Thema Finanzierung um die Erläuterungen der unterschiedlichen Finanzierungsformen. Die Objektfinanzierung finanziert die Einrichtung. Damit gibt es keine Abhängigkeit der Finanzierung von der tatsächlichen Inanspruchnahme. Die subsidiäre Funktion macht eine angemessene Eigenleistung erforderlich. Die Freien Träger haben zwar einen Rechtsanspruch auf Förderung „dem Grunde nach“, aber „im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel“.
Die Subjektfinanzierung finanziert das Kind und folgt ihm quasi in der Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen. Es ergibt sich ein sozialrechtliches Dreieck [Jugendamt-Freier Träger- Kind, vertreten durch seine Eltern ], ein mittelbarer Anspruch des Leistungserbringers auf Zahlung der Kosten und ein Anspruch auf „leistungsgerechte Entgelte“. Das Auslastungs-/ Belegungsrisiko liegt beim Leistungserbringer.
Grundsätzlich gibt es gute Argumente, die für die Entgeltfinanzierung sprechen, denn der Einsatz von Eigenmitteln und der Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel als Vorgaben in § 74 SGB VIII „verträgt sich nicht mit der Wirkungsweise von Sozialleistungsansprüchen, die immer zu erfüllen sind und die nicht durch Private mit zu finanzieren sind“ (Neumann/ Mönch-Kalina, Jugendhilferechtliche Sozialleistungs- und Teilhabeansprüche im Kindergartenbereich, 1997 S. 87). Expert_innen sind sich einig, dass ein auf Eigenanteilen freier Träger basierender Finanzierungsmodus nicht mit den bundesrechtlichen Grundsätzen über die Finanzierung anspruchsgestützter Sozialleistungen vereinbar ist. Der Landesrechtsvorbehalt des § 74 a SGB VIII ist durch einen (bundesrechtlichen) Rahmen für eine Entgeltfinanzierung abzulösen.
Den Abschluss des Vortrages bildet ein Blick in die Zukunft. Mit Verweis auf eine Umfrage der Bertelsmann Stiftung benennt Prof. Wiesner die Wünsche der Eltern aus 2016.
Die Fachverbände AWO, DCV und GEW hatten schon im Jahre 2014 gefordert, in einem Bundesqualitätsgesetz strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung festzulegen, die länderübergreifend von öffentlichen und freien Trägern umgesetzt werden müssen. Eine bessere Fachkraft-Kind Relation, ausreichende Vor- und Nachbereitungszeit für pädagogische Fachkräfte, hinreichende Freistellung von Kita-Leitungen für Führungsaufgaben sowie genügend Zeit für Fort- und Weiterbildungen sollten Kernpunkte des Bundesqualitätsgesetzes sein. Im Ergebnis gab es das Gute-Kita-Gesetz, ein „Geld-für-alles-Gesetz“ (Susanne Viernickel), bei dem die (Bundes)Finanzierung nicht über das Jahr 2022 hinausgeht und Kita-Träger sowie Eltern und Familien keine Planungssicherheit haben. Die Länder müssen das Geld nicht für zusätzliche Maßnahmen verwenden. Wichtiger als niedrigere Elternbeiträge oder gar deren Abschaffung sind die Qualitätsförderung, ein besserer Betreuungsschlüssel, höhere Gehälter für Erzieher. Außerdem gibt es keine Kontrolle darüber, ob die Länder das frische Geld wirklich in die Kitas stecken.
Prof. Wiesner plädiert für eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kindertagesbetreuung. Der Bund beteiligt sich zwar bereits jetzt auf verschiedene Weise unmittelbar und mittelbar an den Kosten der Tagesbetreuung, aber die Finanzverfassung des Grundgesetzes erlaubt dem Bund keine dauerhafte zweckgebundene Mitfinanzierung von Aufgaben, die die Länder und Kommunen auszuführen haben. Es gilt der Grundsatz „Wer die Musik spielt, der hat zu bezahlen.“ Wenn der Bund sich wie hier über Anteile an der Umsatzsteuer an den Kosten beteiligt, dann kann er nicht gleichzeitig Vorgaben für die Verwendung der Mittel machen, wie dies hier über landesspezifische Verträge geschieht. So zweifeln Expert_innen die Verfassungsmäßigkeit des Gute-Kita-Gesetzes an.
Abschließend bilanziert Prof. Wiesner, dass es für eine stabile Form der Mitfinanzierung des Bundes eine Diskussion über die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen braucht. Statt die Prämissen der Finanzverfassung (Art. 104a GG), die vor 70 Jahren als Instrument der vertikalen Gewaltenteilung konzipiert worden ist, immer wieder trickreich zu umgehen, muss dieses Grundverständnis auf den Prüfstand gestellt und transparent diskutiert werden. Bildung und Erziehung brauchen (zudem) eine größere Wertschätzung in Staat und Gesellschaft. Für unterschiedliche Qualitätsstandards in den einzelnen Bundesländern gibt es keinen legitimen Grund. Alle Kinder haben unabhängig von ihrem Lebensort das Recht auf gleiche Bildungschancen.
Die gezeigte Präsentation finden Sie unter http://www.bevki.de/wp-content/uploads/2019/06/Prof.-Dr.-Dr.-Reinhard-Wiesner-Kindertagesbetreuung-in-Deutschland-Entwicklungen-Akteure-Baustellen-2019-05-11.pdf
Den letzten Vortrag des Fachtages hielt Valeska Pannier von der Deutschen Kinder und Jugendstiftung und Autorin des Buches „Was Kinder wollen und warum wir darauf hören sollten – Argumente und Anregungen für eine kindorientierte frühe Bildung“ zum Thema „Was Kinder wollen“ mit Vorstellung der Ergebnisse der Studie „Kita-Qualität aus Kindersicht (QuaKi)“.
Sie beginnt ihren Vortrag mit einem Bild von einer eher unscheinbaren Ecke hinter einem Gebüsch, direkt am Zaun zum Parkplatz, mit staubig-sandigem Boden. Dazu stellt sie die Frage „Was sehen Sie auf diesem Bild?“ es werden verschiedene Antworten eingeworfen. Die „richtige“ Antwort ist aber nicht dabei. Kinder haben auf dem Foto ihren Lieblingsplatz im Außengelände der Kita festgehalten.
Die Idee zur QuaKi-Studie steht unter der Leitfrage: Was macht eine Kita für Kinder eigentlich zu einer guten Kita? Es sollte die Perspektive der Kinder selbst direkt in den Diskurs um Kita-Qualität eingebracht werden. Kinder wurden nicht „beforscht“, sondern am Forschungsprozess direkt beteiligt. Es gab daher ein bewusst exploratives Vorgehen. Es galt Qualität vor Quantität im Forschungsansatz.
Beauftragt wurde Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann, damals Leiterin des Studiengangs Frühe Kindheit an der Alice Salomon Hochschule, heute tätig an der Freien Universität Bozen, und ihr Team. Die Umsetzung erfolgte durch das Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration. Im Ergebnis entstand die Studie „Kita-Qualität aus Kindersicht“. Außerdem wurden die Ergebnisse in den 170 kommunalen Netzwerken des Programms Qualität vor Ort berücksichtigt und über 400 Fachkräften bundesweit qualifiziert. Ergänzend zur Studie ist ein Praxishandbuch erschienen: „WAS KINDER WOLLEN und warum wir darauf hören sollten“. Link zum Buch: https://www.verlagdasnetz.de/home/neuerscheinungen/1946-was-kinder-wollen-und-warum-wir-darauf-hoeren-sollten.html
Die Studie wurde in sechs Kitas in Deutschland durchgeführt. Es wurde zwölf Tage geforscht und es waren 79 Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren beteiligt. Es wurde viel beobachtet, per Video und Audioaufnahmen dokumentiert, während zwei bis drei Kinder die Forscher_innen durch ihre Kita führten.
Im Ergebnis stehen zehn Dimensionen guter Kita-Qualität aus Kindersicht.
Außerdem die gibt es drei Meta-Dimensionen:
- Individualität und Zugehörigkeit: Sich einer Gemeinschaft zugehörig und in der eigenen Individualität wertgeschätzt fühlen
- Kompetenzerleben: Sich selbst als kompetent erleben und als kompetent anerkannt werden
- Autonomie und Partizipation: Möglichkeiten der Selbst- und Mitbestimmung erfahren
Der Abschlussbericht zur Studie und die Zusammenfassung unter https://www.dkjs.de/quaki
Mehr Infos auch unter https://www.dkjs.de/themen/fruehe-bildung/
Die gezeigte Präsentation finden Sie unter http://www.bevki.de/wp-content/uploads/2019/06/Valeska-Pannier-Was-Kinder-wollen-2019-05-11.pdf