Unsere Themenschwerpunkte
Gesundes Aufwachsen, gute Verpflegung
Durchsetzung von Elternrechten
Gebührenfreie Bildung von Anfang an
Übergänge gestalten
Kinder brauchen Expert_innen
Qualitätssicherung
Jede Kita soll inklusiv sein
Gremienarbeit

Präambel

Wir Elternvertreter_innen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gründen ein Bundeselterngremium, das sich für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einsetzt.

Unser Interesse ist es, die begonnene Kooperation zu intensivieren: Als ein gemeinsames Gremium, wollen wir diesen Kindern und ihren Familien bundesweit eine Stimme geben.

Wir wollen die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen mitgestalten. Elternmitwirkung ist dabei unverzichtbar. Wir wollen erreichen, dass keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege auf Elternmitwirkung verzichtet. Eltern sind eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung. Die Einrichtung von Mitwirkungsgremien darf keine freiwillige Aufgabe darstellen, sondern muss Pflicht sein. Wir wollen erreichen, dass die Elternvertretungen Teil der Kindertagesstättenförderungsgesetze in den Bundesländern werden und als solche gesetzlich verankert sind. Und mehr noch, die Mitwirkungsrechte der Eltern müssen darin verbindlich beschrieben sein.

Wir beginnen heute die Zusammenarbeit auf der Bundesebene mit Elternvertreter_innen aus 13 Bundesländern. Unser Ziel ist es, Elternvertreter_innen aus allen 16 Bundesländern in unserem neuen Gremium zu vereinigen. Daher verfolgen wir das Ziel in allen 16 Bundesländern die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.

Die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist ein familienergänzendes Angebot. Eltern und Erzieher_innen begegnen sich als zwei Expert_innen auf Augenhöhe. Wir wollen erreichen, dass Eltern und Fachkräfte eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft nicht nur eingehen, sondern täglich leben können – zum Wohle unserer Kinder.

Unsere Themenschwerpunkte

  1. Gesundes Aufwachsen, gute Verpflegung

Kinder lernen vor allem durch Nachahmung. Sie brauchen also gute Vorbilder, auch wenn es um die Ernährung geht. Das Bewusstsein für gesunde Ernährung wird zu Hause, aber auch in der Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege geprägt. Eine ausgewogene Essensversorgung ist daher sehr wichtig. Die gesundheitsfördernde Ernährung sollte nicht nur auf den Speiseplänen zu finden sein, sondern in der Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege gelebt werden. Gesundes Essen, richtige Zubereitung, Kenntnis über die Herkunft von Nahrungsmitteln und deren Verarbeitung ist mindestens genauso wichtig. Unsere Kinder sollen gesund aufwachsen und dazu ist ein gutes und qualitativ hochwertiges Essen eine wichtige Voraussetzung. Wir Eltern wollen daher darauf hinwirken, dass die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung die Grundlage bindend sind. Wir wollen erreichen, dass unsere Einrichtungen die darin geforderten Kriterien erfüllen. Dazu muss es für die Einrichtungen einen Anreiz geben, die Zertifizierung der DGE-Standards zu erhalten.

Bei der Ernährung sollen auch religiöse und kulturelle Besonderheiten berücksichtigt werden.

Für uns Eltern stellt die selbstkochende Betreuungseinrichtung das Ideal dar. Die Unterhaltung eigener Küchen muss belohnt werden und darf nicht länger als Kostenfaktor den Tageseinrichtungen und Kindertagespflege kaufmännische Nachteile bringen.

 

  1. Durchsetzung von Elternrechten

Eltern wissen, wie es in unseren Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege aussieht. Allerdings zögern sie manchmal Dinge aus Angst vor Nachteilen für das Kind oder aus Angst vor Verlust des Betreuungsplatzes zu benennen. Eltern sollen daher aus dieser Zwickmühle, zwischen Vertragspartner_in und Kontrolleur_in befreit werden. Eltern sollen ihre Rechte kennen.

Daher soll eine neutrale Schlichtungsstelle nach niederländischem Vorbild eingerichtet werden, die eine zentrale Anlaufstelle für Informationen, Fragen und Beschwerden ist. Es soll eine Anlaufstelle sein, die über die rechtlichen Besonderheiten der einzelnen Bundesländer Auskunft geben kann. Mit der Kenntnis über regionale Ansprechpartner_innen und Wege, wird diese Stelle Eltern helfen.

Sollten bestimmte Probleme einmal nicht auf dem Kommunikationsweg geklärt werden können, so kann die Anlaufstelle auf Grundlage ihrer gesetzlichen Bestimmung auch Verfahren nach den Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit entscheiden.

Wir fordern die Einführung einer Verbandsklage zum Schutz der gesetzlich geregelten Qualität in allen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Systematische Verstöße gegen Qualitätsvorschriften zum Schutz der Kinder in der frühkindlichen Bildung können bisher weder von den Kindern noch von den Eltern im Klagewege effektiv verteidigt werden. Wir wollen die Kinder stärken. Wie im Verbraucherschutz, dem Umweltschutz und inzwischen auch dem Tierschutz wollen wir einen echten aktiven Rechtsschutz der Kinder durch die Möglichkeit der Verbandsklage etablieren.

Im Speziellen wollen wir erreichen, dass Betreuungsverträge nur bei Zahlungsverzug oder aus wichtigem Grund gekündigt werden können. Andere Kündigungsgründe sind nicht zulässig.

 

  1. Gebührenfreie Bildung von Anfang an

Was ein Platz für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Eltern kostet, hängt sehr vom Wohnort der Familie ab. Auf der anderen Seite gibt es erste Bundesländer, die das Ziel verfolgen die Plätze für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege gebührenfrei anbieten zu können und haben erste Jahre – meist vor Eintritt in die Schule – von Elterngebühren befreit. Mit dem Ergebnis, dass sich die finanziellen Aufwendungen für Eltern von Bundesland zu Bundesland mittlerweile erheblich voneinander unterscheiden. Wir Eltern begrüßen, dass Plätze für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege gebührenfrei gestaltet werden soll. Es soll keine versteckten Kosten für Eltern geben, die immer häufiger aufgefordert werden, Sachmittel abzugeben. Sachleistungen sollen ohne Zustimmung der Elterngremien nicht eingefordert werden können.

Kitas, Horte und Tagespflegestellen sind durch die öffentliche Hand gleichermaßen zu fördern. Bei der Kostenbeteiligung der Eltern darf es keinen Unterschied machen, ob sie ihr Kind in einer Kita, einem Hort oder einer Tagespflegeeinrichtung betreuen lassen. Für uns Eltern geht es bei der Suche nach einem Platz für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege immer nur um einen guten Platz. Finanzielle Erwägungen sollten dabei keine Rolle spielen. Dazu müssen Gebühren für alle Formen der Betreuung gleich gestaltet sein. Es gibt bereits Bundesländer, in denen die Bildungspläne und –programme für Tagespflegestellen, Kitas und Horte gleichermaßen gelten. Die Gebühren sollten daher auch einheitlich gestaltet sein. Ein Ausspielen der Merkmale Qualität in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege und deren Gebührenfreiheit ist nicht zu akzeptieren.

 

  1. Übergänge gestalten

Wir wollen die Bildungseinrichtungen stärker zusammenbringen und begrüßen Programme und Initiativen, die den Übergang von der Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege zur Schule so gleitend und sanft wie möglich gestalten.

Damit das Kind im Mittelpunkt des Bildungsauftrags steht, muss die Kooperationsfachkraft in der Schule direkt und ausschließlich für ihre Aufgaben geschult und beauftragt werden.

Aus Sicht von uns Eltern gehört dabei unbedingt dazu die gelebte Erziehungspartnerschaft aus der Kinderbetreuung in die Schule zu übertragen. Ebenso unerlässlich ist es, dass Schulen sich stärker öffnen und Arbeitsweisen etablieren, die dem bisher erlebten Bildungs- und Betreuungsalltag näher liegen als bisher. Mit der Schule beginnt eben nicht der Ernst des Lebens, sondern wird der Bildungs- und Entwicklungsweg unserer Kinder nur fortgeschrieben. Die Gestaltung des Übergangs muss Eingang in die mittelbare pädagogische Arbeit und damit in die Dienstpläne der Erzieher_innen und Lehrer_innen finden.

 

  1. Kinder brauchen Expert_innen

Das Fachkräftegebot stellt sicher, dass mit – nach staatlichen Vorgaben ausgebildete – Fachkräften die beste Bildung, Betreuung und Förderung für Kinder gewährleistet ist. Zusätzliche Kräfte in den Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Praktikant_innen, Bundesfreiwillige, Assistenzkräfte) können zur weiteren Unterstützung eingesetzt werden, dürfen das Fachkräftegebot aber nicht aushebeln und eben nicht auf den Betreuungsschlüssel anrechenbar sein.

Allerdings ist das Fachkräftegebot in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet und durch den Mangel an Fachkräften unter Druck geraten. Die Bundesländer sollten aber nicht in den Wettbewerb um die verbliebenen Fachkräfte treten, sondern eine gemeinsame Initiative zur Gewinnung von Fachkräften und deren Verbleib in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen starten. Die Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in der Kindertagesbetreuung von der Expertengruppe im Rahmen des 10-Punkte-Programmes der Bundesregierung „Bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung 2013“ sollten gemeinsam beraten und umgesetzt werden.

Die Ausbildung für die Erzieher_innen soll qualitativ hochwertig und einheitlich gestaltet sein. Wie lange eine Ausbildung zur Erzieher_in dauert und wie der praktische Anteil an der Ausbildung gestaltet ist, hängt sehr vom Ausbildungsort der Erzieher_innen ab. Eine Vergütung erfolgt in der Regel während der Ausbildung nicht. Um die Attraktivität dieses Berufes für junge Menschen zu erhöhen, sollte eine Ausbildungsvergütung eingeführt und die anschließende Bezahlung verbessert werden. In jeden Fall ist die Ausbildung kostenfrei zu gestalten.

Unerlässlich ist die Erarbeitung von Grundlagen für moderne und gute Ausbildungsbedingungen in der gesamten Bundesrepublik. Zusätzlich zur Erzieher_innenausbildung muss es eine qualifizierte Leiter_innenausbildung geben, die auch als Weiterbildung angeboten wird. Die Einführung einer Ausbildungsplatzumlage, welche sich an der Zahl der beschäftigten pädagogischen Fachkräfte orientiert, wird empfohlen.

Damit Erzieher_innen in ihrem Beruf bis zur Rente arbeiten können, müssen die Gesundheits- und Präventionsprogramme deutlich ausgebaut und verbessert werden. Der Aufstieg und die Weiterqualifikation muss gestärkt und somit die Attraktivität zum Verbleib im Berufsfeld erhöht werden.

Externe Weiterbildungsprogramme für Erzieher_innen und Leiter_innen sollten verbessert und einheitlich gestaltet werden.

 

  1. Qualitätssicherung

Die Qualität in der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist sehr unterschiedlich. In dem einen Bundesland ist der Betreuungsschlüssel gut, in dem anderen die Qualitätsentwicklung verbindlicher. In dem einen Bundesland sind die Gebühren gering, in dem anderen bereits abgeschafft. An einem Ort ist die Elternbeteiligung gesetzlich verbrieft, in dem anderen freiwillig möglich. Wir sind motiviert, einen Weg zu finden, die Qualität in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit auf ein hohes Niveau zu heben und zu sichern. Wir begrüßen die Initiative für ein bundesweites Qualitätsgesetz. Bund, Länder, Kommunen und Verbände müssen gemeinsam beschreiben, wie die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Zukunft aussehen sollen. Über den Weg dahin, braucht es eine verbindliche Verabredung.

Über die Schritte zur Finanzierung sollen sich Bund, Länder und Kommunen miteinander verständigen. Ähnlich wie bei der Finanzierung des Kitaausbaus der vergangenen Jahre soll es ein Sondervermögen geben, mit dem der Bund die Verbesserung der Qualität finanziell unterstützt. Aber anders als beim Kitaausbau, sollen die Länder ebenso verbindliche Finanzierungswege beschließen und ein Sondervermögen einrichten. Die Verbesserung der Qualität in Tageseinrichtungen und Tagespflege sollte als Gemeinschaftsaufgabe jeweils zu einem Drittel von Bund, Land und Kommune getragen werden.

Aus Sicht der Eltern muss es vorrangig um eine grundsätzliche Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege geben, damit mehr Zeit für das einzelne Kind entsteht. Das Bündnis für ein Qualitätsgesetz hat dazu eine gute Beratungsgrundlage erarbeitet, welchem wir uns anschließen. Es muss aber auch um eine Verbesserung der mittelbaren pädagogischen Arbeit (Verfügungszeiten) für die Fachkräfte gehen. Von dieser hängt maßgeblich ab, wie die Erziehungspartnerschaft zwischen Fachkräften und Eltern gelebt werden kann und wie viel pädagogische Qualität mit einer guten Vorbereitung unseren Kindern angetragen werden kann.

Nach dem voranschreitenden Ausbau der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der letzten Jahre und dem gesetzlichen Rechtsanspruch ab dem vollendeten 1. Lebensjahr, sollte nun Maßnahmen zur Umsetzung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung erfolgen. Schließzeiten der Einrichtungen sind unter Berücksichtigung von Familie und Beruf unter Beteiligung der Eltern festzulegen.

Wir schlagen zusätzlich vor, ein Bundesinstitut zur Kita-Qualitätsentwicklung einzurichten, das die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege unterstützt und die bestehenden Bestrebungen der Bundesländer berücksichtigt. Dazu werden sie angeleitet jährlich interne Evaluationen durchzuführen und alle 5 Jahre durch eine externe Evaluation auf die Entwicklungspotenziale hingewiesen. Die Evaluation der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege soll verbindlich geregelt werden. Über die Ergebnisse der Evaluation sind Eltern zu informieren. Bundesländer, die Geld aus dem Sondervermögen beziehen wollen, müssen zunächst eine Qualitätsvereinbarung in ihrem Bundesland mit den Trägern der Einrichtungen unterzeichnen.

Weitere wichtige Instrumente sollen Supervision und kollegiales Coaching sein.

Wir schlagen die Erarbeitung eines Bildungsprogrammes für die Tageseinrichtungen und Tagespflege vor, welches für die Arbeit der Erzieher_innen einen verbindlichen Rahmen bildet. Die Arbeit nach und mit diesem Programm soll für alle Einrichtungen verbindlich werden. Die pädagogische Arbeit soll regelmäßig intern und extern evaluiert werden. Mit der Steuerung und wissenschaftlichen Begleitung wird das neu einzurichtende Kita-Institut für Qualitätsentwicklung beauftragt. Der Prozess der Qualitätsentwicklung wird durch eine ständige Arbeitsgemeinschaft fachlich evaluiert und gesteuert.

 

  1. Jede Kita soll inklusiv sein.

Bei Inklusion geht es darum, die Gesellschaft von Anfang an so zu gestalten, dass jeder Mensch gleichberechtigt an allen Prozessen teilhaben und sie mit gestalten kann – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter. Inklusive pädagogische Ansätze betonen Vielfalt in Bildung und Erziehung als Bereicherung für alle, da soziale Kompetenzen und gegenseitiger Respekt gefördert werden und niemand mehr vom gemeinsamen Lernen und Leben ausgeschlossen wird (s. Aktion Mensch 2013).

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-kurz BRK) dient der Umsetzung und dem Schutz von Menschenrechten. Die Konvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie fixiert das Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft. Die Konvention hat das Leitbild der sogenannten „Inklusion“. Das bedeutet: Nicht das Kind muss sich anpassen, um „dabei“ sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen. Die räumliche, sächliche und personelle Ausstattung ist entsprechend des individuellen Bedarfes anzupassen und eine entsprechende Förderung vorzunehmen. KEIN Kind darf ausgegrenzt werden. Jedes Kind braucht einen Rechtsanspruch auf ein Ganztagsbetreuungsangebot und bedarf an dieser Stelle eigentlich keiner gesonderten Erwähnung. Selbstverständlich ist ein Unterschied in der Höhe der Gebühren für die Kinder in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege auszuschließen.

In einigen Bundesländern ist dieser Gedanke bereits gesetzlich verankert. Hier geht es nun darum, die Umsetzung voranzutreiben. Die Diskussion kann nun nicht mehr darum gehen, OB wir inklusive Bildung ermöglichen, sondern WIE. Hier sollte, wie in allen Bereichen der frühkindlichen Bildung, der Schwerpunkt auf der Qualität liegen. Geht Qualität verloren, so leiden als erstes immer die Kinder! Ein entscheidender Punkt ist die Zusammenarbeit zwischen den Behörden/Ministerien. Die bürokratischen Prozesse sind so zu harmonisieren, dass eine reibungslose Aufnahme aller Kinder garantiert ist. Antragswege sind zu beschleunigen.

 

  1. Gremienarbeit

Organisation

Die Elterngremien der Länder entsenden Vertreter zur Bundesebene. Die entsendeten Ländervertreter_innen wählen aus ihrer Mitte 5 Sprecher_innen. Arbeitskreise ergänzen das Gremium in der inhaltlichen Arbeit.

Aufgaben

Der BEVKi ist Ansprechpartner, Informationsgeber, Mediator und Berater für Eltern, Politik, Verbände, Institutionen und Träger für alle Themen rund um die Kinderbetreuung in Deutschland. Als gesetzlich verbrieftes Gremium vertritt der BEVKi die Interessen aller Eltern der Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege auf Bundesebene.

Eltern als Experten für unsere Kinder zu etablieren im Rahmen einer gelebten Bildungspartnerschaft ist dabei ein Kernanliegen des BEVKi

Das Gremium fördert insbesondere den gegenseitigen Austausch der Eltern, und setzt sich für umfassende und breite gesetzliche Regelungen der Elternvertretung in den Ländern ein.

Im Mittelpunkt der Arbeit des BEVKi steht dabei immer das Kindeswohl.

Der BEVKi-Vorstand tagt bis zu vier Mal im jeweiligen Kalenderjahr. Außerordentliche Sitzungen können anberaumt werden.

Einzuladen ist mit einer angemessenen Frist von mind. 4 Wochen.

Außerordentliche Sitzungen/Dringlichkeitssitzungen können mit einer Frist von 7 Tagen erfolgen. Umlaufbeschlüsse via E-Mail sind möglich.

Pro Kalenderjahr findet eine Jahreskonferenz oder Bundeselterntag statt.

Der BEVKi arbeitet eng mit dem zugeordneten Bundesministerium zusammen.

Eine Mitgliedschaft auf europäischer und internationaler Ebene der existierenden Elternvertretungen wird angestrebt.

Der BEVKi sorgt insbesondere für die Fachliche Weiterbildung der Landeselternschaften durch ein umfassendes Weiterbildungsangebot.

Geschäftsstelle des BEVKi

Die Geschäftsstelle des BEVKi wird im zugeordneten Bundesministerium eingerichtet.

Die Geschäftsstelle wird personell im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben hauptamtlich ausgestattet. Ein entsprechendes Anforderungsprofil an die Geschäftsstelle und Stellenbeschreibung der Geschäftsführung wird im AK Grundsatz in Kooperation mit Vorstand und zuständigem Ministerium erarbeitet.

Neben der hauptamtlichen Leitung der Geschäftsstelle, werden weitere Personen zur Aufgabenerfüllung angestellt. Dazu gehören insbesondere Personen für die Einrichtung und den Betrieb einer bundesweiten Schlichtungsstelle, die begleitende gesetzgeberische Arbeit im Familienbereich und für den Aufbau eines bundesweiten Netzwerkes von Eltern mit Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege.

Gotha, 08./09. November 2014

Gründungserklärung als PDF zum Herunterladen

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